Eine Hochzeit ist nicht nur in emotionaler Hinsicht ein wichtiger Moment im Leben eines Paares, sondern bringt auch viele formale und rechtliche Änderungen mit sich. Unter anderem muss das Paar entscheiden, welchen oder welche Namen sie in Zukunft tragen wollen. Bei der Wahl des Familiennamens stehen dem frischgebackenen Ehepaar mehrere Optionen zur Verfügung. Da der Familienname nachträglich nicht mehr geändert werden kann, sollten Sie über diese Entscheidung gründlich nachdenken.
Gemeinsamer Familienname
Nach wie vor ist ein gemeinsamer Familienname der Klassiker in Sachen neuer Nachname. Bei einem gemeinsamen Familiennamen entscheiden sich die Partner entweder für den Geburtsnamen der Frau oder den des Mannes. Diesen Familiennamen werden dann auch die Kinder tragen.
Den Geburtsnamen behalten
Weiterhin gibt es die Möglichkeit, dass beide Ehepartner ihre jeweiligen Geburtsnamen beibehalten. Dennoch sollte ein Ehename festgelegt werden, den dann auch gemeinsame Kinder später tragen werden. Waren Sie zuvor schon einmal verheiratet, können Sie sogar den Namen aus Ihrer ersten Ehe behalten. Diesen Namen darf Ihr neuer Ehepartner allerdings nicht tragen und er darf auch nicht zum gemeinsamen Ehenamen werden.
Begleit- oder Doppelnamen
Nach der Hochzeit können Sie sich auch dafür entscheiden, dass einer der Ehepartner einen Doppelnamen trägt. Die Möglichkeit einen Doppelnamen zu wählen steht demjenigen Partner offen, dessen Nachname nicht zum Ehenamen wird. Sie können in diesem Fall Ihren Geburtsnamen behalten und den Ihres Partners anhängen. In welcher Reihenfolge diese beiden Namen aneinander gehängt werden, bleibt dabei ganz Ihnen überlassen.
Als Familienname wird dann der Name angesehen, den beide Eheleute tragen. Ein gemeinsamer Doppelname kann von den Partnern allerdings nicht gewählt werden.
Außerdem ist ein Doppelname in dem Fall nicht möglich, wenn beide Partnern den gleichen Geburtsnamen tragen. Herr „Schröder – Schröder“ beispielsweise wäre eine Kombination, die nicht machbar ist.
Welche Vorschriften gelten, wenn der eigene Familienname bereits ein Doppelname ist?
Es ist zwar möglich, den Doppelnamen, den man bei der Geburt bekommen oder durch eine vorherige Eheschließung erworben hat, weiterhin zu behalten, doch an diesen Namen kann nicht zusätzlich der Nachname des anderen Ehepartners angehängt werden. Durch diese Regelung soll die Bildung von Namensketten verhindert werden. Ebenfalls ist es nicht möglich, dass nur ein Glied des Doppelnamens zum Ehenamen wird.
Welche Namen bekommen die Kinder nach einer Hochzeit?
Wenn ein Ehepaar Kinder kriegt, bekommen diese als Familiennamen den zuvor festgelegten Ehenamen. Dies gilt selbst für den Fall, dass beispielsweise der Vater aus seinem Nachnamen und dem Ehenamen einen Doppelnamen gemacht hat.
Wenn Sie als Eltern sich nach Ihrer Eheschließung dazu entschlossen haben, Ihren eigenen Geburtsnamen beizubehalten, müssen Sie im Laufe eines Monats nach der Geburt Ihres Kindes bestimmen, welchen Nachnamen das Kind führen soll. Welchen der beiden Geburtsnamen das Kind tragen soll ist eine wichtige Entscheidung, die später nur schwer wieder rückgängig gemacht werden kann.
Kinder, die schon in eine Ehe mit eingebracht werden, nehmen hingegen nicht automatisch den Ehenamen an. Denn natürlich muss der andere Elternteil einer etwaigen Namensänderung zustimmen. Zudem hat auch das Kind ein Mitbestimmungsrecht, was den eigenen Familiennamen angeht.
Namen haben eine große Bedeutung
Da Namen eng mit der eigenen Identität verknüpft sind, sollte eine Namensänderung auch im rechten Maß zelebriert werden. Durch geschmackvolle Hochzeits– oder Danksagungskarten können Sie schon mal aller Welt mitteilen, wie stolz Sie auf Ihren neuen Namen sind.